Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Waldkirch
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Wohnungswirtschaft der Stadt Waldkirch ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wowi-waldkirch.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Blöcke überspringen wurde noch nicht umgesetzt.
- Fehlerkennzeichnung von Formularfelder wird programmtechnisch nur bedingt erfüllt.
- Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
- Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
- Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
Diese Anforderungen werden mit dem Relaunch der Webseite bis 30.04.2025 berücksichtigt und umgesetzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.10.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf eine Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.10.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.wowi-waldkirch.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unterfolgender Adresse können Sie Kontakt mit uns aufnehmen:
Wohnungswirtschaft der Stadt Waldkirch
Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Die Wohnungswirtschaft der Stadt Waldkirch ist ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirch.
Betriebsleiter Tino Störk
E-Mail: stoerk@stadt-waldkirch.de
Telefon: 0 76 81 - 408 9-0
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.